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1290. o. T. o. O.

Nicol., Herzog von Troppau, gewährt den Troppauern Freiheiten, so dass die dortigen Geschwornen, Consuln und Schöffen in Zunft- und Marktsachen, über Schätzung ihrer Erbsachen, in allen Civilsachen, die vor ihr Forum gehören, sowie überhaupt in Allem was die Besserung und Förderung der Stadt betrifft, mit Rath der seniores und erfahrenen Bürger zu entscheiden haben sollen, ohne dass Jemand ihr Urtheil schelten oder demselben sich widersetzen dürfe. Das Gewette soll und zwar das grössere auf 30 Schilling, das kleinere auf 4 Schilling herabgesetzt werden. Auch soll das Dorf Crsypaw (Skrzipp), welches Aussteller im Umfange von 20 zur Burg Grätz gehörigen Waldhufen den Troppauern geschenkt hatte, mit den 40 Hufen Waldes, welche sie dort als Geschenk König Ottokars hatten, jetzt als 60 Hufen umfassend angesehen werden.

Z.: Zbisl. v. Bohuslaviz, Woko v. Schytin, Bohuscho, Marquard v. Nasidel, Budisl. nobiles terre, Gerbot und Walter Bürger v. Leobschütz, Bartold, Herold, Bartold de Schenave Bürger v. Freudenthal, Heinr. Kusor Vogt, Arnold Resch v. Jägerndorf.


Aus einem Copialb. im Troppauer Museum cod. dipl. Morav. IV. 371.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.